Wie ORF.at am 11. Dezember meldet, haben sich ÖVP und FPÖ über das Thema Rauchen geeinigt. Auch ab Mai 2018 darf in Lokalen geraucht werden, wenn:

* es einen räumlich völlig abgetrennten Nichtraucherbereich gibt ODER

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* das Lokal zur „getränkegeprägten Kleingastronomie“ zählt, keinen abgetrennten Nebenraum hat und der Gastraum kleiner als 75 Quadratmeter ist UND

* Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht gestattet ist UND

* keine an Ort und Stelle zubereiteten Speisen verabreicht werden UND

* die Gaststätte durch deutlich sichtbare Hinweisschilder als Rauchergaststätte gekennzeichnet und als solche bei den Behörden gemeldet wurde.

Das sind also doch ganz schön viele WENNs, für die Kleingastronomie und den typischen „Wirt´n am Eck“ ist das Damoklesschwert des Totalverbots aber offenbar weggenommen worden. 

Gegengeschäfte mit mehr Verboten

Um die nun schäumenden Anti-Tabak-Kreuzritter zu versöhnen wird dafür der Jugendschutz ausgeweitet: Die Umstellung auf ein Mindestalter von 18 Jahren soll mit den (eigentlich zuständigen) Bundesländern vorangetrieben und umgesetzt werden. Unter 18 soll auch der Aufenthalt in Raucherbereichen von Lokalen verboten sein. Ebenso wird es untersagt, im eigenen Auto zu rauchen, wenn Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren mitfahren.