Die Novelle des Tabakgesetzes hat die letzte Hürde vor der parlamentarischen Abstimmung bereits genommen.

Die vom Gesundheitsministerium vorgelegte Novelle zum Tabakgesetz hat am 13. April 2016 mit geringfügigen Änderungen den Gesundheitsausschuss des Nationalrats passiert. Die Regierungsparteien sowie die Grünen stimmten dafür, FPÖ und NEOS orten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie schwere Mängel.

Neue Fristen 

Etwas Bewegung kam in das Thema der Übergangsfristen: Alte Zigarettenpackungen dürfen demnach nun doch noch bis zum 31. August 2016 von den Großhändlern an Trafiken ausgeliefert werden. An der endgültigen Deadline für den Verkauf – 20. Mai 2017 – ändert sich allerdings nichts. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen betreffend der von den TrafikantInnen zu leistenden jährlichen Kontrollgebühren präzisiert und die Einbindung der Wirtschaftskammer vor Erlassung der Gebührenverordnung gesetzlich normiert.
 

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